Impressum
Betreiber und Herausgeber der Internetseite sowie Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG):
SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG
Marienstraße 39
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 6648 33-0
Telefax: +49 (0) 711 6648 33-10
Vorstand: Rolf Kazmaier, Rainer Kienzle
Aufsichtsrat: Jochen Messner (Vorsitzender), Dr. Richard Friedrich, Stephan Müller
UST-ID: DE 340 963 371
Amtsgericht Stuttgart HRB 776347
Registrierungsnummer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): VII 2 (108833) 100
Inhaltlich Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 55 RStV: Rainer Kienzle
Aufsichtsbehörde gemäß Kreditwesengesetz (KWG):
Die SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG besitzt die Erlaubnis zum Erbringen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung sowie der Anlage- und Abschlussvermittlung nach §§ 15 Abs. 1, 86 Abs. 1 i. V. m § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die bisherige gemäß §§ 64e, 32 KWG erteilte Erlaubnis gilt demgemäß nach § 15 WpIG für die vorgenannten Geschäfte als erteilt. Die bisherige Erlaubnis nach dem KWG ist damit mit Beginn des 26. Juni 2021 gegenstandslos geworden.
Die Anschrift der Aufsichtsbehörde lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Sonstige (rechtliche) Hinweise
Mitgliedschaft im VuV
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Schlichtungsstelle
Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist unser Unternehmen verpflichtet, auf die jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) zuständig.
Die Anschrift lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
https://vuv-ombudsstelle.de
Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Das Vergütungssystem der SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen sind konform mit den strategischen Zielsetzungen der SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG und konterkarieren diese nicht. Eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt.
Das Vergütungssystem der SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie einem variablen Vergütungsbestandteil (Tantieme) zusammen. Das Vergütungssystem der SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG ist dabei so ausgestaltet, dass keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine signifikante Abhängigkeit der Vorstände und Mitarbeiter von der variablen Vergütung entstehen.
In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 KWG sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen verzichtet, da diese Informationen auf Grund der Größe und Struktur der SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG Rückschlüsse auf die Vergütung der einzelnen Vorstände zulassen würden.
Mitteilung gemäß § 134b AktG zur Mitwirkungspolitik in den Portfoliogesellschaften
Die SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
- Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
Grundsätze über die Auftragsausführung
Die SVA Vermögensverwaltung Stuttgart AG ist im Rahmen ihrer allgemeinen Verpflichtung zur Wahrung der Interessen ihrer Kunden verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen.
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